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Gesetze 2026: Warum die Impressumspflicht weiterhin wichtig ist

Für jede*n Creator*in

Rechtliches

Lübeck, 17.01.2026

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Internet verändern sich regelmäßig. Auch in den letzten Jahren wurden mehrere neue Regelungen eingeführt, die Betreiber von Websites, Social-Media-Accounts und digitalen Angeboten betreffen. Für Creator und Selbstständige im Onlinebereich ist es deshalb wichtig, diese Entwicklungen im Blick zu behalten. Ein zentraler Punkt dabei ist die weiterhin bestehende Impressumspflicht. Viele Diskussionen rund um neue EU-Regeln oder Plattformgesetze haben bei einigen Nutzern den Eindruck entstehen lassen, dass sich hier grundlegende Änderungen ergeben könnten. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Die bestehenden Transparenzpflichten wurden zuletzt sogar noch einmal bestätigt.

Vom Telemediengesetz zum Digitale-Dienste-Gesetz

Im Jahr 2024 wurde in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) eingeführt. Dieses Gesetz ersetzt in großen Teilen das frühere Telemediengesetz (TMG) und setzt europäische Vorgaben aus dem Digital Services Act in nationales Recht um. Für viele Betreiber von Websites und Social-Media-Profilen bedeutet diese Änderung vor allem eines: Die grundlegenden Pflichten bleiben bestehen. Insbesondere die Pflicht, eine ladungsfähige Anbieterkennzeichnung (Impressum) bereitzustellen, wurde im neuen Gesetz weiterhin verankert. Die bekannten Anforderungen aus dem früheren § 5 TMG finden sich heute im § 5 DDG wieder.

Impressumspflicht bleibt bestehen

Gerade im Social-Media-Bereich hält sich hartnäckig der Mythos, dass ein Impressum nur für klassische Websites notwendig sei. Das stimmt jedoch nicht. Wer Inhalte geschäftlich nutzt oder mit ihnen Einnahmen erzielt, fällt weiterhin unter die entsprechenden Transparenzpflichten.

Das betrifft unter anderem:

  • Influencer und Creator mit Kooperationen
  • Accounts mit Affiliate-Links
  • Profile, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben
  • Unternehmens- und Projektseiten auf Social Media
Die Einführung des Digitale-Dienste-Gesetzes hat diese rechtliche Grundlage nicht abgeschafft, sondern bestätigt. Wer online geschäftlich aktiv ist, muss weiterhin eine leicht erreichbare Anbieterkennzeichnung bereitstellen.

Warum die Pflicht weiterhin relevant ist

Die Impressumspflicht verfolgt ein klares Ziel: Transparenz. Nutzer sollen nachvollziehen können, wer hinter einem Online-Angebot steht. Gleichzeitig ermöglicht sie es Behörden und anderen Marktteilnehmern, bei rechtlichen Fragen einen Ansprechpartner zu identifizieren. Gerade im Social-Media-Umfeld kann diese Pflicht jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen. Viele Creator arbeiten allein und verfügen nicht über eine separate Geschäftsadresse. Wird die eigene Privatadresse veröffentlicht, kann dies schnell zu unerwünschter Öffentlichkeit führen.

Rechtliche Verantwortung im digitalen Raum

Mit steigender Reichweite wächst auch die Verantwortung im digitalen Raum. Plattformen und neue Gesetze verändern zwar die technischen Rahmenbedingungen, grundlegende Transparenzpflichten bleiben jedoch bestehen. Wer Inhalte veröffentlicht, Kooperationen eingeht oder Produkte bewirbt, bewegt sich rechtlich im geschäftlichen Bereich. Eine korrekte Anbieterkennzeichnung gehört deshalb weiterhin zu den wichtigsten Grundlagen eines professionellen Online-Auftritts. Gerade für Creator lohnt es sich daher, sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinanderzusetzen und eine passende Struktur für den eigenen digitalen Auftritt zu schaffen.

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