Für jede*n Creator*in
sind gesetzlich verpflichtet, eine ladungsfähige Adresse
öffentlich anzugeben. Nicht jeder
sollte Deinen Wohnort kennen. Nutze unsere Geschäftsadresse
für Dein Impressum.Wenn Du geschäftsmäßig handelst, verlangt § 5 DDG eine ladungsfähige Anschrift im Impressum. Eine Privatadresse ist dabei nicht zwingend erforderlich, solange eine andere zustellfähige Adresse angegeben wird.
Mit dem Adress-Schutz von Lydopia kannst Du stattdessen unsere Geschäftsadresse nutzen und erfüllst damit die gesetzlichen Anforderungen.
Nein. Ein Postfach gilt rechtlich nicht als ladungsfähige Anschrift.
Im Impressum muss eine vollständige Adresse angegeben werden, unter der rechtliche Schreiben zugestellt werden können.
Ja. Die Impressumspflicht greift schnell auch für Social-Media-Profile.
Das ist bereits der Fall, wenn Du z. B. Produkte verlinkst, Kooperationen eingehst, Werbung machst oder Deine Reichweite gezielt aufbaust. In diesen Fällen wird Dein Profil als geschäftlich eingestuft und ein Impressum ist erforderlich.
Lydopia stellt Dir dafür eine rechtssichere Impressumslösung inklusive Linkseite bereit, die Du einfach in Deiner Bio hinterlegen kannst.
Fehlt ein Impressum oder sind Angaben unvollständig, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Häufig sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände die Folge, welche Kosten bis zu 50.000 Euro verursachen können.
Ein korrektes Impressum hilft dabei, solche Risiken zu vermeiden.